
Schul- und Kindergartenbegleitung für erkrankte Kinder

Grundsätzlich können Kinder mit einer bestimmten Erkrankung, wie zum Beispiel Typ-1-Diabetes, zur Schule oder in den Kindergarten gehen und alles mitmachen, was auch die anderen Kinder tun. Ein normaler Alltag ist so ohne Probleme möglich.
Manchmal braucht das betroffene Kind aber Unterstützung – weil es gegebenenfalls an eine Medikamentengabe erinnert werden muss oder diese nicht selbstständig durchführen kann (Blutzuckermessen, Insulinspritzen etc.).
Andere Erkrankungen wie Trisomie 21 schränken die Eigenständigkeit des Kindes per se ein: Dann ist generelle Hilfe nötig.

Bei guter Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Eltern haben erkrankte Kindern ihren gesunden Mitschülern gegenüber keine Nachteile. Weder Eltern noch Lehrer haben meist allerdings die Möglichkeit, ein betroffenes Kind während der Schul-/Kindergartenzeit dauerhaft zu beobachten. Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für Ausflüge und Klassenfahrten.
Als ambulanter Pflegedienst bieten wir deshalb die Begleitung zur Schule oder in den Kindergarten an, wenn ein Kind aufgrund einer bestimmten Erkrankung Unterstützung in dieser Zeit benötigt. Sie brauchen nur eine Verordnung vom Arzt.
Unser geschultes Personal ist für Ihr Kind da!
Sprechen Sie uns gerne an, wir stehen für Ihre Fragen zur Verfügung und finden gemeinsam eine individuelle Lösung für Ihr Kind.
